INHALTE DES ONLINEANGEBOTES
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VERWEISE UND LINKS
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URHEBER UND KENNZEICHENRECHT
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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
§ 1. Anwendungsbereich und Anbieter
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Gutscheinen und Eintrittskarten beim LandPark Lauenbrück gGmbH, Wildpark 1, 27389 Lauenbrück, Handelsregister beim Amtsgericht Walsrode (8 HRB 71618) über das Internetportal www.landpark.de. Etwaige Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der LandPark Lauenbrück diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Das Produktangebot auf den Internetseiten www.landpark.de richtet sich nur an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit einem Wohnsitz und einer Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Kunden“). Verbraucher sind natürliche Personen, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Bitte wenden Sie sich als Unternehmer an den LandPark Lauenbrück unter der Telefonnummer 04267-954760.
1.3 Der LandPark Lauenbrück bietet zum Kauf auf der Homepage keine Produkte für Minderjährige an.
§ 2. Bestellung als Vertragsangebot
2.1 Die Bestellung von Gutscheinen und Eintrittskarten für den LandPark Lauenbrück durch den Kunden ist ein Angebot an den LandPark Lauenbrück zum Abschluss eines Vertrags.
2.2 Dem Kunden werden sämtliche eingegebene Bestelldaten in der Bestätigungs-Mail gesammelt angezeigt. Er hat damit noch die Möglichkeit dem LandPark Lauenbrück per E-Mail an sekretariat@landpark.de die Änderungen mitzuteilen.
§ 3. Zustandekommen des Vertrages bei Bestellung von Waren
3.1 Die Annahme des Angebots durch den LandPark Lauenbrück erfolgt, indem der LandPark Lauenbrück dem Kunden die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt; dies kann durch den Versand der Rechnung und der Ware erfolgen. Mit dieser Annahme kommt der Vertrag zustande. Die Gutscheine oder Eintrittskarten werden nach Eingang der Zahlung gültig.
§ 4. Preise und Versandkosten
4.1 Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommt bei der Bestellung von Waren ein Versandkostenentgelt, das von der Versandart, der Größe und dem Gewicht der bestellten Ware sowie dem Auslieferungsort abhängig ist. Die Versandkosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem, ob der Ort, an den die Waren geliefert werden sollen,
(a) in Deutschland
(b) außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union oder
(c) außerhalb der Europäischen Union liegt.
Die regulären Versand- und Bearbeitungskosten betragen innerhalb von Deutschland pauschal 2,50 €.
§ 5. Zahlung
5.1 Die Bezahlung von Gutscheinen und Eintrittskarten erfolgt wahlweise in bar vor Ort bei Abholung der Karten / Gutscheine im LandPark Lauenbrück oder per Rechnung bei Zusendung der Ware.
5.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der LandPark Lauenbrück berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem LandPark Lauenbrück ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
5.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom LandPark Lauenbrück unbestritten sind.
5.4 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6. Auslieferung bestellter Waren
6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
6.2 Waren werden in der Regel innerhalb von 3 - 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung ausgeliefert. Die Angabe von Lieferfristen in der Zugangsbestätigung ist unverbindlich.
6.3 Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn der LandPark Lauenbrück selbst nicht beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde umgehend per E-Mail unterrichtet und ggf. ein bereits gezahlter Kaufpreis umgehend erstattet.
6.4 Macht höhere Gewalt die Lieferung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht des LandPark Lauenbrück ausgeschlossen. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird vom LandPark Lauenbrück unverzüglich erstattet.
6.5 Der LandPark Lauenbrück kann außerdem die Leistung verweigern, sofern diese, vom LandPark Lauenbrück nicht zu vertreten, einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrags und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrags unverhältnismäßig wäre. Der Kunde wird vom LandPark Lauenbrück in einem solchen Fall unverzüglich informiert. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird vom LandPark Lauenbrück unverzüglich erstattet.
6.6 Scheitert die Zustellung der Produkte trotz dreimaligem Zustellungsversuch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der LandPark Lauenbrück zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 7. Widerrufsrecht
7.1 Der Kunde kann den Kaufvertrag über Gutscheine oder Eintrittskarten ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Rückgabefrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware bzw. dem Ausstellungsdatum des Tickets und der Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform.
7.2 Bei Waren erfolgt der Widerruf durch Rücksendung der Ware oder Erklärung in Textform. Zur Wahrung der Frist nach § 8.1 genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder der Widerrufserklärung an den LandPark Lauenbrück.
7.3 Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 (vierzig) Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des LandPark Lauenbrück.
7.4 Der Kauf von Gutscheinen oder Eintrittskarten kann durch E-Mail an sekretariat@landpark.de oder durch Rückgabe der Tickets widerrufen werden.
§ 8. Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts
8.1 Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
8.2 Sofern ein Ticket, das der Kunde zurückgibt, bereits genutzt wurde, ist der Widerruf ausgeschlossen.
8.3 Der LandPark Lauenbrück wird den Kaufpreis vorbehaltlich der folgenden Regelungen unverzüglich nach Eingang der zurückgesandten Ware bzw. Entwertung der Eintrittskarten erstatten.
8.4 Für eine Verschlechterung zurückgegebener Ware hat der Kunde gemäß der gesetzlichen Regelung in § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB Wertersatz zu leisten, es sei denn, dass diese ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren. Wenn der Kunde vermeiden will, Wertersatz für die Verschlechterung der Ware zu leisten, wird er hiermit in seinem eigenen Interesse insbesondere gebeten,
(a) vor Rücksendung an der Ware erkennbare Gebrauchsspuren zu beseitigen,
(b) auch das mitgelieferte Zubehör und die mitgelieferte Dokumentation zurückzusenden und
(c) für die Rücksendung eine nach Möglichkeit unbeschädigte Originalverpackung zu verwenden, auch wenn diese durch Öffnung zu einer Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Der Kunde ist hierzu nicht verpflichtet, kann jedoch durch die Rücksendung in Originalverpackung verhindern, dass der LandPark Lauenbrück unter Umständen Wertersatz wegen der fehlenden Originalverpackung verlangen muss.
8.5 Sollte der Kunde eine unnötig teure Versandart wählen, kann er unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an den LandPark Lauenbrück zu zahlen.
8.6 Der vom Kunden zu zahlende Wertersatz sowie der Ersatz der gezogenen Nutzungen werden mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet.
§ 9. Gewährleistung
9.1 Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird der LandPark Lauenbrück nach Wahl des Kunden auf Kosten des LandPark Lauenbrück durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei der Absendung durch den LandPark Lauenbrück (Gefahrübergang) die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
(a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind;
(b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, statischer Elektrizität, Blitzschlag, Feuer) ausgesetzt worden sind.
9.2 Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhalts und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstands im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des LandPark Lauenbrück, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
9.3 Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten des LandPark Lauenbrück an den LandPark Lauenbrück einzusenden.
9.4 Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produkts geführt hat.
§ 10. Verjährungsfrist
Die gesetzliche Gewährleistung des LandPark Lauenbrück endet 2 (zwei) Jahre ab Ablieferung der Ware beim Kunden.
§ 11. Haftung auf Schadensersatz
11.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der LandPark Lauenbrück nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet der LandPark Lauenbrück nicht.
11.2 Unabhängig von einem Verschulden des LandPark Lauenbrück bleibt eine Haftung des LandPark Lauenbrück bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.
11.3 Eine Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch den LandPark Lauenbrück dar.
11.4 Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des LandPark Lauenbrück für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
§ 12. Verwendung von Daten
12.1 Mit dem Einverständnis zur Datenschutzerklärung des LandPark Lauenbrück beim Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass der LandPark Lauenbrück die vom Kunden eingegebenen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt, soweit dies für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
§ 13. Sonstiges
13.1 Alle mit dem LandPark Lauenbrück abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich materiellem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 12. Dezember 2017
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